Abmeldung von Altfahrzeugen

Fahrzeugabmeldung von der Autoverwertung

Autoverwertung-Abschleppfahrzeug

Falls Sie Ihr altes Auto noch abmelden müssen, aber beruflich eingespannt sind. Oder Sie Ihre kostbare Zeit nicht auf der Zulassungsstelle mit möglichen Wartezeiten verbringen möchten. Dann übernehmen wir die Abmeldung gerne für Sie.

Zur Abmeldung von Fahrzeugen benötigen wir:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein),
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
und die beiden Fahrzeugkennzeichen (Nummernschilder).

Abmeldung-Autoverwertung-Hamburg

Es gibt jetzt auch bei vielen Fahrzeugen die Möglichkeit, das Fahrzeug online abzumelden.
Wenn Das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde.
Dafür benötigen Sie:
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, mit einem 7-stelligen Code, der sich auf der Rückseite befindet.
Die beiden Nummernschilder, die einen Barcode auf dem Siegelaufkleber haben.
Und Giropay oder eine Kreditkarte für die Zahlung beim LBV-Hamburg.
Wenn Sie möchten, können wir das Fahrzeug, auch vor Ort für Sie abmelden.

Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) können wir leider kein Auto abmelden. Da bei Verlust von Fahrzeugpapieren der Fahrzeughalter persönlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss.
Falls dies der Fall sein sollte, helfen wir Ihnen gerne weiter, damit Sie das Fahrzeug abmelden können.

Sie erhalten von uns nach der Abmeldung eine Abmeldebestätigung. Diese lassen wir Ihnen dann per E-Mail oder mit Post der zukommen, so wie Sie es gerne wünschen.

Rufen Sie uns gerne an, falls Sie noch Fragen haben oder senden Sie uns eine Nachricht.

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