Abmeldung von Altfahrzeugen

Fahrzeugabmeldung von der Autoverwertung

Autoverwertung-Abschleppfahrzeug

Falls Sie Ihr altes Auto noch abmelden müssen, aber beruflich eingespannt sind. Oder Sie Ihre kostbare Zeit nicht auf der Zulassungsstelle mit möglichen Wartezeiten verbringen möchten. Dann übernehmen wir die Abmeldung gerne für Sie.

Zur Abmeldung von Fahrzeugen benötigen wir:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein),
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
und die beiden Fahrzeugkennzeichen (Nummernschilder).

Der Service für das Abmelden von Fahrzeugen mit Hamburger Kennzeichen (HH) oder auch mit auswärtigen Kennzeichen ist bei uns kostenlos.

Falls Sie nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) haben und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) zurzeit nicht finden können. Helfen wir Ihnen gerne weiter eine Lösung zu finden, um das Fahrzeug abzumelden.

Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) können wir leider kein Auto abmelden. Da bei Verlust von Fahrzeugpapieren der Fahrzeughalter persönlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss.

Sie erhalten von uns nach der Abmeldung eine Abmeldebestätigung. Diese lassen wir Ihnen dann per E-Mail oder mit Post der zukommen, so wie Sie es gerne wünschen.

Rufen Sie uns gerne an, falls Sie noch Fragen haben oder senden Sie uns eine Nachricht.

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